Seit 2001 sind wir Mitglied im Pinscher-Schnauzer-Klub 1895 e.V.
und züchten seit 2008 schwarze Riesenschnauzer nach den Bestimmungen dieses Rassezuchtvereins.
Der PSK unterliegt der Zuchtordnung des VDH.
Unsere Zuchtstätte ist beim zuständigen Veterinäramt gemeldet und
wurde von der Amtstierärztin abgenommen..
Jeder Wurf wird durch einen Zuchtwart betreut und überwacht
und vor Abgabe offiziell abgenommen.
Die Welpen werden frühestens mit 8 Wochen u. 5 Tagen ihren neuen Besitzern übergeben.
Bis dahin sind sie mehrfach entwurmt, gechippt, grundimmunisiert (SHPPI+L4) und bestens aufgezogen !
Jeder Welpe erhält einen EU-Impfausweis, ein DNA-Profil sowie eine vom PSK ausgestellte Ahnentafel.
Die Ahnentafeln werden erst nach Eingang und Prüfung des Wurfabnahmeprotokolls sowie nach Abgleich des DNA-Profils von der PSK-Geschäftstelle ausgestellt.
Die Dokumente werden dann den Welpenkäufern nachträglich zugesandt.
Die nächsten Riesenschnauzer-Welpen erwarten wir Anfang Juli 2026 !
– weitere Infos unter Wurfplanung / Welpen –
Um die Zuchtzulassung (ZZL) für einen Riesenschnauzer zu erhalten,
ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Zuchtzulassungsveranstaltung unerlässlich.
Eine Wesensüberprüfung oder eine bestandene Begleithund-Prüfung bei einem PSK-Leistungsrichter,
sowie 2 Ausstellungsergebnisse mit einer Mindestbewertung im ‚gut‘ müssen vorliegen.
Gesundheitlich ist bei den Riesenschnauzern z.Zt. eine Untersuchung auf Hüftgelenksdysplasie (HD) gefordert.
Hier darf das Ergebnis für eine Zuchttauglichkeit nicht schlechter als B2 ausfallen.
Das bestmögliche Ergebnis wird mit HD-A1 angegeben.
Vor der Belegung muss eine offizielle Augenuntersuchung, die nicht älter als 24 Monate ist und die Freiheit von erblichen Augenerkrankungen dokumentiert, von einem Fachtierarzt für Augenheilkunde vorliegen.
Weiter ist seit Januar 2023 der Gentest auf Hyperurikosuri (HUU/SLC) für alle Riesenschnauzer, die sich am Zuchtgeshehen beteiligen, eine Pflichtuntersuchung.
Soweit zu den verpflichtenden Anforderungen.
Der Riesenschnauzer ist eine durchaus robuste Rasse, mit vergleichbar wenigen ‚typischen Rassekrankheiten‘.
Damit dies auch möglichst so bleibt, sind wir bereit bei unseren Zuchthunden über die geforderten Untersuchungen hinaus, weitere freiwillige Gesundheitsüberprüfungen durchzuführen.
Mittlerweile gibt es für Riesenschnauzer weitere Gentests (PCR-Markertests) für verschiedene mögliche Dispositionen.
Diese zeigen an, ob ein Tier eventuell ursächliche Mutationen in dem jeweiligen Gen besitzt.
Bislang sind solche Mutationen noch recht selten zu finden, aber es gibt sie !
Von daher schauen wir vorher nach, bevor sich irgendetwas Unerwünschtes unbemerkt verfestigt.
Ein kleiner Abstecher in die Genetik
Ein kleiner Abstecher in die Genetik :
Ist ein Tier Anlageträger (N/m) einer Mutation so wird es, sofern es sich um einen autosomal-rezessiven Erbgang handelt, nicht erkranken.
Dieses Tier ist phänotypisch gesund !
Es ist jedoch möglich, dass die Mutation mit einer 50%igen Wahrscheinlichkeit an die Nachkommen weitergegeben wird.
Auch diese werden gesund sein, sofern das andere Elternteil frei (N/N) von dieser Mutation ist.
Aus einer Verpaarung frei (N/N) x Anlageträger (N/m) fallen entweder
komplett freie (N/N) Nachkommen oder gesunde Anlageträger (N/m).
Sollten nun zwei phänotypisch gesunde Tiere verpaart werden, die genotypisch jedoch beide Träger (N/m) für die selbe Erkrankung sind,
so können freie (N/N), Träger (N/m) und ‚gefährdete‘ (m/m) Individuen fallen.
Die Verteilung geschieht rein zufällig.
Die genotypisch Gefährdeten (m/m) zu züchten, gilt es zu vermeiden,
da diese ein erhöhtes Risiko besitzen die jeweilige Erkrankung auszubilden.
Leider gibt es für viele Krankheitsbilder noch keine Gentests – aber wir können uns die zu Nutze machen, die es gibt,
um wenigstens an ein paar Stellen sichergehen zu können, nicht unwissentlich zwei Anlageträger zu verpaaren.
Zu dieser Praxis gibt es, wie immer im Leben, auch Gegenstimmen :
„Ihr untersucht die Rasse krank !“ – Ist das so ?
Es liegt in der Natur der Sache, dass man hin und wieder etwas findet, wenn man danach sucht.
Der Hund ist aber deswegen kein anderer als vorher.
„Das kam bei mir noch nie vor !“ – Ist das so ?
Ist der Hund gesünder, wenn ich gar nicht erst nachschaue und somit auch kein Ergebnis habe ?
Hier bleibt dann realistisch gesehen, nur die Hoffnung, dass schon nichts sein möge…
…denn wie oben bereits beschrieben wurde, sind Anlagenträger nicht offensichtlich krank.
Es geht ja lediglich darum, die bestehende gesunde Basis zu erhalten
und eventuell vorhandene Dispositionen frühzeitig zu erkennen
und diese nicht zu doppeln bzw. zu verstärken.
Doppelungen lassen sich am einfachsten vermeiden, wenn sich eine krankmachende Anlage im Genpool gar nicht erst weit verbreit hat.
„Mischlinge sind also doch gesünder !“ – Ist das so ?
Auch Mischlinge haben Eltern. Auch diese sind Anlageträger oder sind gar gefährdet für irgendwelche Krankheiten.
Jedes Lebewesen hat Anlagen für irgendetwas !
Diese Anlagen werden ebenso an ihre Nachkommen weitergegeben, wie bei Rassehunden auch.
Der Unterschied zwischen Mischling und Rassehund ist, dass bei den Mischlingen niemand ein Zuchtbuch führt.
Es werden keine Fehlbildungen im Wurf dokumentiert, es gibt keine Pflichtuntersuchungen, die zu absolvieren sind,
und wenn etwas überprüft wird, schreibt es niemand auf…
Rassehunde werden X-Mal dem Tierarzt vorgeführt und auf irgendetwas untersucht,
obwohl sie augenscheinlich gar nicht krank sind.
Mischlinge gehen zum Tierarzt, wenn sie krank sind.
„Ich brauche keine Papiere !“ – Ist das so ?
– demnächst hier mehr –
Offizielles zum Zwinger
Offizielles :
Der Zwingername „vom Schwedenspeicher“ wurde vom Pinscher-Schnnauzer-Klub 1895 e.V. (PSK) unter der Zwinger-Nr. 3048,
sowie von der Federation Cynologique Internationale (F.C.I.) unter der F.C.I.-Nr. 333/07 geschützt.
Die offizielle Erlaubnis zur Hundezucht liegt vom Amt für Veterinärwesen des Landkreises Stade vor.

Pinscher & Schnauzer Vereinszeitschrift
Hundezucht : Hobby ? – gewerblich ?- gewerbsmäßig & kommerziell ?
Einen interessanten Artikel, zur begrifflichen Definiton, sowie zur rechtlichen Situation
zum Thema Hundezucht finden Sie unter folgendem Link :
Gewerbliche und gewerbsmäßige Hundezucht – Autor: Jörg Bartscherer, erschienen in „Unser Rassehund“ 4/2007























